Liebe Kundinnen und Kunden,

die Gas- und Wärmepreisbremse wurde mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Mit dem EWSG bekommen wir die Möglichkeit, unsere Kunden direkt zu entlasten, indem wir Ihnen den vorgesehenen gesetzlichen Kompensationsbetrag für Wärme bis zum 31.12.2022 erstatten. In Ihrer Abrechnung für den Monat Dezember 2022 oder der Jahresabrechnung für 2022 wird diese Erstattung, welche aus Mitteln des Bundes stammt, gesondert ausgewiesen.


Sie können von der Entlastung profitieren, wenn:


• Ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden liegt.

• Sie Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter über die Ent-nahmestelle abgerechnet wird.

• Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.


Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen:


1.) Wenn Sie eine Jahresrechnung erhalten und monatliche Abschläge von uns eingezogen werden (bei uns sind dies elf Abschläge pro Jahr), dann ist der Kompensationsbetrag ein Zwölftel der Summe aller elf Abschläge des letzten Abrechnungszeitraums, erhöht um einen Zuschlag von 20% auf diesen Betrag. Der Kompensationsbetrag wird Ihnen bis zum 31.12.2022 auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen und in der Jahresrechnung 2022 gesondert ausgewiesen.

2.) Wenn Sie eine Jahresrechnung erhalten und monatliche Abschläge per Überweisung an uns bezahlen (dies sind dann zwölf Abschläge pro Jahr), dann ist der Kompensationsbetrag die Abschlagszahlung vom September 2022, erhöht um einen Zuschlag von 20% auf diesen Betrag. In diesem Fall werden wir Sie persönlich anschreiben, damit Sie uns Ihre Kontoverbindung für die Einzahlung nennen. Sobald wir diese erhalten haben, werden wir Ihnen den Kompensationsbetrag auf Ihr Konto überweisen. Bitte überweisen Sie die Abschlagszahlungen weiterhin in der gewohnten Form.


3.) Wenn Sie eine monatliche Abrechnung erhalten, dann ist der Kompensationsbetrag ein Zwölftel der Summe aller zwölf Monatsrechnungen von Oktober 2021 bis September 2022, erhöht um einen Zuschlag von 20% auf diesen Betrag. Der Kompensationsbetrag wird Ihnen bis zum 31.12.2022 auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen und in der Dezemberrechnung 2022 gesondert ausgewiesen.

Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben. Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:

• E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, oder sonstige Nachweise unserer Geschäftsbeziehungen mit Ihnen

• Postanschrift
• Abschlagszahlung für September 2022 oder durchschnittliche Abschlagszahlung des letzten Abrechnungszeitraums oder Durchschnittszahlung der Monatsrechnungen von Oktober 2021 bis September 2022
• Liefermenge des Jahres 2021 oder der Monate von Oktober 2021 bis September 2022

Wir hoffen, dass diese Entlastung Ihnen weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leistungen zufrieden sind!

Ihre Rationelle Energie Süd GmbH