Geförderte BAFA Energieaudits DIN EN 16247

Im Rahmen dieser Beratung werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen
Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.


Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.


Gefördert werden können:

1.) Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes

2.) Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilo-wattstunden beträgt.

3.) Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise),

4.) Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht (die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein),

5.) Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG,

6.) Soziale und gesundheitliche Einrichtungen,

7.) Kultureinrichtungen.

Wir prüfen für Sie die spezifischen Förder- und Rahmenbedingungen und wickeln die Antragsformalitäten ab. Danach führt unser von der BAFA zugelassener Energieberater mit Ihnen gemeinsam das Energieaudit durch, und stellt abschließend die Einsparpotenziale vor und erstellt den Beratungsbericht.


Je nach Höhe des Aufwands sind bis zu 6.000 € (netto) Förderung von der BAFA möglich!

Durchführung von Energieaudits nach dem EDG-L

Wir bieten Ihnen die Durchführung eines Energieaudits durch unseren beim BAFA gelisteten Energieauditor entsprechend dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) an, welches für alle Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Energieunternehmen, sowie für Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt.