BAFA Energieaudits DIN EN 16247

Im Rahmen dieser Beratung werden Energieaudits durchgeführt, die den wesentlichen
Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.


Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.


Wir prüfen für Sie die aktuell gültigen spezifischen Förder- und Rahmenbedingungen und wickeln die Antragsformalitäten ab, sofern Förderungen derzeit möglich sind. Eine Garantie auf einen postiven Bescheid ergibt sich damit nicht automatisch. Nach erteiltem Auftrag, der unter Vorbehalt der Förderzusage steht, führt unser von der BAFA zugelassener Energieberater mit Ihnen gemeinsam das Energieaudit durch, und stellt abschließend die Einsparpotenziale vor und erstellt den Beratungsbericht.

Durchführung von Energieaudits nach dem EDG-L

Wir bieten Ihnen die Durchführung eines Energieaudits durch unseren beim BAFA gelisteten Energieauditor entsprechend dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) an, welches für alle Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Energieunternehmen, sowie für Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt.